1. Grundlagen unserer Arbeit als Schule des Gemeinsamen Lernens

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Unterschrift unter die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet, allen Menschen barrierefreien Zugang zu allen Bereich des kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens zu ermöglichen. Diese Anforderungen gelten in besonderem Maße für Erziehung und Bildung in der Schule.

Die konsequente Umsetzung der Inklusion in unserer Schule gemäß unserem Schulmotto „menschlich – mutig – miteinander“ erfordert einen ganzheitlichen Blick auf jeden einzelnen Menschen in unserer Schulgemeinschaft. Daher verstehen wir Inklusion als Form des Gemeinsamen Lernens im Sinne einer konsequenten Umsetzung einer individuellen Förderung aller unser Schüler*innen.

Folgende Vorgaben gelten für das Gemeinsame Lernen an der Rupert-Neudeck-Gesamtschule:

  • wir nehmen jeden Menschen in seiner Individualität wahr und schätzen ihn
  • wir machen den Umgang mit Beeinträchtigungen zu einem selbstverständlichen Bestandteil des schulischen und gesellschaftlichen Zusammenlebens
  • wir führen sonderpädagogische Förderung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens durch
  • wir sorgen für praktikable, organisatorische Rahmenbedingungen, damit Inklusion gewinnbringend möglich ist
  • wir nutzen das Fachwissen aller an der Inklusion Beteiligten durch einen regelmäßigen Austausch

Die Rupert-Neudeck-Gesamtschule ist seit ihrer Gründung im Jahre 2013 im Bereich der Inklusion tätig. Wir nehmen in jedem Jahr Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf. Alles unsere Klassen sind Gruppen des Gemeinsamen Lernens, was bedeutet, das zielgleich lernende Schüler*innen in jede unsere Klassen aufgenommen werden können. Dies betrifft die Förderschwerpunkte „Sprache“, „Hören und Kommunikation“, „Sehen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Körperlich-motorische Entwicklung“.

Zieldifferent lernende Schüler*innen in den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ arbeiten gemeinsam mit Schüler*innen ohne Beeinträchtigung in einer inklusiven Klasse pro Jahrgang.

Die aktuelle Übersichtsliste aller Schüler*innen mit Förderbedarf und deren Zuordnung zu den Sonderpädagog*innen befindet sich auf der Lernmanagement Plattform MS365/Teams im Team RNG_Kollegium im Kanal RNG_Inklusion-Förderschulpädagogik und ist für alle Lehrkräfte einsehbar.

  1. Rahmenbedingungen

2.1. Arbeiten in inklusiven Klassen mit zieldifferenter Förderung

Das Klassenleitungsteam der inklusiven Klassen besteht – wie bei allen anderen Klassen auch – aus zwei Lehrkräften – darunter wenn möglich eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide sind verantwortlich für die gesamte Klasse und leiten die Klasse als Team. Hierfür sind eine enge Zusammenarbeit und die gemeinsame Planung pädagogischer Maßnahmen und Unterrichtsinhalte zwingend notwendig. Die Gelegenheit hierzu bieten zum einen die Sitzungen der Jahrgangsteams und zum anderen die Stunden des Gemeinsamen Anfangs in der Klasse.

Aufgaben der Sonderpädagog*innen in den inklusiven Klassen

Ist die Lehrkraft für Sonderpädagogik Teil des Klassenleitungsteams, verabreden die beiden Lehrkräfte, wie in jeder anderen Klasse auch, die Aufgabenverteilung der Klassengeschäfte.

Darüber hinaus gibt es für die sonderpädagogische Lehrkraft in der inklusiven Klasse weitere Aufgaben:

  • Abfassung und Aktualisierung der Förderpläne (gemäß Anlage 01 Dokumentation und Anlage 03 Verfahrensablauf)
  • Förderdiagnostik
  • Erstellung von differenziertem Material für die Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf
  • Ausarbeitung und Korrektur der Klassenarbeiten und schriftlichen Übungen in den zieldifferenzierten Bildungsgängen
  • Erstellung der Textzeugnisse (gemäß Anlage 04 Erstellung Textzeugnisse)
  • Kontakt zu den Eltern und Erziehungsberechtigten der Förderschüler*innen
  • Beratung der Kolleg*innen, die keine sonderpädagogischen Doppelbesetzungen im Unterricht haben
  • Anleitung der eventuell eingesetzten pädagogischen Assistenzkräfte
  • Kontakt zu Förderschulen und außerschulischen Einrichtungen

2.2.Zielgleiches Arbeiten in den weiteren Klassen des Gemeinsamen Lernens

Die Klassenleitung in den weiteren Klassen des Gemeinsamen Lernens wird von den Lehrkräften der Gesamtschule übernommen. Sonderpädagog*innen kommen hier unterstützend und beratend in den Unterricht.

Aufgaben der Sonderpädagog*innen in den weiteren Klassen des Gemeinsamen Lernens

Im Unterschied zu den inklusiven Klassen sind die Sonderpädagog*innen im zielgleichen Gemeinsamen Lernen nur mit relativ wenigen Stunden zur Unterstützung der Förderschüler*innen in den Klassen. Ihre Aufgaben umfassen daher nur im Einzelfall und nach Absprache organisatorische Aspekte. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt hier vor allem im unterstützenden und beratenen Bereich.

Hierzu gehören:

  • Beratung der Lehrer*innen und der Schüler*innen im Umgang mit der Beeinträchtigung
  • Beratungsgespräche mit den Eltern und Erziehungsberechtigten in Absprache mit der Klassenleitung
  • Beratung der Fachlehrer*innen
  • Erstellung der Förderpläne und des Nachteilsausgleichs (gemäß Anlagen 01/02 Dokumentation und Anlage 03 Verfahrensablauf)
  • Beratung bei der Umsetzung des individuellen Nachteilsausgleichs inklusive der Beratung bei der Anpassung von Klassenarbeiten an diesen Nachteilsausgleich
  • Beratung der Kolleg*innen bezüglich der Leistungsbewertung
  • Anleitung der eingesetzten pädagogischen Assistenzkräfte

Aufgaben der Gesamtschullehrkräfte

  • Frühzeitige Information der sonderpädagogischen Lehrkräfte über die Unterrichtsplanung bzw. über besondere Unterrichtsvorhaben
  • Rechtzeitige Weitergabe von Unterrichtsmaterialien und Vorlagen für Klassenarbeiten, wenn differenzierendes Material erstellt werden soll
  • Weitergabe von langfristig vorhersehbaren Stundenplanänderungen (z.B. durch Exkursion, Wandertage), vor allem an die Kolleg*innen von Förderschulen, die nur mit wenigen Stunden zur RNG abgeordnet sind

2.3. Förderpläne

Für alle Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden individuelle Förderpläne erstellt. Dabei liegt die Federführung bei der zuständigen sonderpädagogischen Lehrkraft. Erstellt wird der Förderplan im Klassenteam unter Einbeziehung aller Fachlehrkräfte, die die Schüler*in unterrichten. Die Förderpläne beziehen sich auf die aktuell vorrangigen Unterstützungsbedarfe in allen Förderschwerpunkten und dienen der Individualisierung aller Maßnahmen und Hilfen.

Der Förderplan enthält Ziele aus den Entwicklungsbereichen und ausgewählten Unterrichtsfächern. Die Ziele aus den Unterrichtsfächern orientieren sich dabei an den kompetenzorientierten Lehrplänen der Gesamtschule. Der Förderplan wird im schuleigenen Formular dokumentiert und besteht aus insgesamt vier Teilen. Teil eins gibt Auskunft über die individuellen Daten. Der zweite Teil bezieht sich auf die entwicklungsbezogenen Schwerpunkte, die Angaben zu den ausgewählten Unterrichtsfächern erfolgen im dritten Teil. Im vierten Teil werden darüberhinausgehende Vereinbarungen mit der Schüler*in sowie den Eltern dokumentiert.

Die Förderpläne werden zur ersten Laufbahnkonferenz des Schuljahres (im Herbst) erstellt und dort beschlossen und auf dritten Laufbahnkonferenz des Schuljahres (im Frühjahr) überprüft und fortgeschrieben. Die jährliche Überprüfung und Feststellung des Förderbedarfs gemäß §17 AO-SF  erfolgt auf der Zeugniskonferenz am Schuljahresende (siehe Anhang 05 Jährliche Überprüfung). Der Verfahrensablauf „Förderpläne und Nachteilsausgleich“ regelt das hausinterne Verfahren an der RNG (siehe Anhang 03).

Die Förderpläne werden mit den Eltern und bei Bedarf auch mit den Schüler*innen besprochen. Sie sind für alle Lehrkräfte in den Schülerakten einsehbar. Beim Übergang von Jahrgang 4 nach Jahrgang 5 behalten die Förderpläne aus der Grundschule ihre Gültigkeit, bis im Rahmen der Förderdiagnostik bzw. spätestens bis zur ersten Laufbahnkonferenz neue Erkenntnisse zur individuellen Förderung vorliegen.

2.4. Nachteilsausgleich

Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich resultiert nicht nur aus einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Auch Schüler*innen mit einer Beeinträchtigung ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder mit einer chronischen Erkrankung (ein ärztliches Attest ist erforderlich), die mit zielgleicher Förderung an der RNG lernen, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Die Zuständigkeit für den Nachteilsausgleich liegt für Schüler*innen mit Förderbedarf bei den zuständigen sonderpädagogischen Lehrkräften, für die anderen betroffenen Schüler*innen bei den Klassenleitungen in Absprache mit der Koordinatorin für den Nachteilsausgleich.

Die sonderpädagogischen Lehrkräfte bzw. die Klassenleitungen überprüfen in Kooperation mit den Fachlehrkräften die konkreten Bedürfnisse. Dieser Nachteilsausgleich stellt keine Verringerung der Leistungsanforderungen dar, sondern dient einzig und allein dem Ausgleich der durch Beeinträchtigung oder Erkrankung entstehenden Nachteile. Durch organisatorische und didaktisch-methodische Angebote sowie individuelle Hilfestellungen, unter Umständen z.B. auch durch Integrationshelfer, sollen diese Nachteile im Unterrichtsalltag kompensiert werden. Das „Manual zur Inklusion“ der Bezirksregierung Düsseldorf gibt detaillierte Informationen zum Nachteilsausgleich.

Die Nachteilsausgleiche werden zur ersten Laufbahnkonferenz des Schuljahres (im Herbst) erstellt und dort beschlossen und auf dritten Laufbahnkonferenz des Schuljahres (im Frühjahr) überprüft und fortgeschrieben. Der Nachteilsausgleich wird durch die sonderpädagogischen Lehrkräfte bzw. die Klassenleitungen im schuleigenen Formular dokumentiert (siehe Anlagen 02/02a/02b). Das hausintere Verfahren regelt der Verfahrensablauf „Förderpläne und Nachteilsausgleich (siehe Anhang 03).

Der Nachteilsausgleich wird mit den Eltern und bei Bedarf auch mit den Schüler*innen besprochen. Er ist für alle Lehrkräfte in den Schülerakten einsehbar. Beim Übergang von Jahrgang 4 nach Jahrgang 5 behalten die Nachteilsausgleiche aus der Grundschule ihre Gültigkeit, bis im Rahmen der Förderdiagnostik bzw. spätestens bis zur ersten Laufbahnkonferenz neue Erkenntnisse zur individuellen Förderung vorliegen.

2.5. Pädagogische Assistenzkräfte im Gemeinsamen Lernen

Im Gemeinsamen Lernen arbeiten neben den Sonderpädagog*innen, den Gesamtschullehrkräften und den Sozialpädagog*innen weitere Kräfte wie Integrationshelfer*innen, Schulbegleiter*innen,  Bundesfreiwilligendienstleistende u.a. Insgesamt ist es unser Ziel, dass alle beteiligten Lehr- und Assistenzkräfte alle Schüler*innen in dem von ihnen benötigten Maß unterstützen.

2.6. Räumliche Voraussetzungen

Es stehen an beiden Schulstandorten jeweils zwei Differenzierungsräume (Co-E 007a, Co-E110, Ki-A102, Ki-A103) für die sonderpädagogische Förderung von einzelnen Schüler*innen bzw. Kleingruppen zur Verfügung. Diese Differenzierungsräume werden in der Regel über den Stundenplan an die jeweiligen Lehrkräfte für Sonderpädagogik vergeben und nicht für die reguläre Differenzierung genutzt.

2.7. Lehr- und Lernmaterialien

Für die Anschaffung von Lehr- und Lernmaterialien für das Gemeinsame Lernen stellt die Stadt Tönisvorst außerhalb des eigentlichen Schuletats weitere finanzielle Mittel zur Verfügung. Besondere Anschaffung können hierüber finanziert werden. Zuständig für diese Etatposten ist die FK Sonderpädagogik unter Leitung der Koordinatorin Inklusion.

  1. Pädagogische Ziele

3.1. Helfersysteme

Durch Unterstützungs- und Helfersysteme haben alle Schüler*innen die Möglichkeit stärker eigenverantwortlich zu arbeiten und die Hilfe der eingesetzten Lehrkräfte nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine eigenständige Lösung des Problems nicht möglich ist.

Kooperative und dezentrale Arbeitsformen fördern das eigenständige Arbeiten und ermöglichen insbesondere den sonderpädagogischen Lehrkräften und den pädagogischen Assistenzkräften geeignetere Förderbedingungen.

In diesen Unterrichtssituationen ist eine für die Mitschüler*innen störungsfreie Einzelförderung gut realisierbar. Die oben genannten Arbeitsformen sollten daher möglichst häufig eingesetzt werden.

3.2.Elternberatung

Erziehung kann nur dann gut gelingen, wenn Eltern und Schule zusammenarbeiten. Dies gilt grundsätzlich für alle Schüler*innen, in besonderem Maße allerdings, wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt. Daher gehören für uns der intensive Kontakt und die regelmäßigen Gespräche mit den Eltern zu den Grundlagen einer erfolgreichen Förderung. In gemeinsamen Elterngesprächen der Klassenleitungen mit den sonderpädagogischen Lehrkräften, an den Beratungstagen und in besonderen Situationen auch in kurzfristigen Absprachen per Telefon oder E-Mail ermöglichen wir diese Zusammenarbeit.

Ein elementares Instrument zum Informationsaustausch ist das an der RNG eingeführte Logbuch, das für Eltern und Lehrkräfte die Möglichkeit bietet, jederzeit Informationen auf kurzem Wege verlässlich weiterzugeben.

Regelmäßig werden alle Eltern über Entwicklung und Leistungsstand ihres Kindes informiert, im Fall der sonderpädagogischen Förderung bezieht sich das insbesondere auf pädagogische Maßnahmen, den Förderplan sowie den Nachteilsausgleich.

3.3. Berufliche Orientierung und Kontakte zu weiterführenden Einrichtungen

Alle Schüler*innen nehmen im Rahmen der beruflichen Orientierung in Jahrgang 8 an den Berufsfelderkundungstagen und der Potentialanalyse teil und absolvieren in Jahrgang 9 ein dreiwöchiges Betriebspraktikum. Im Berufsorientierungsbüro (BOB) der RNG können sich alle Schüler*innen Informationen und Rat zu den Fragen holen, die sich mit dem Prozess der Berufswahl, der Bewerbung oder dem Praktikum ergeben.

Schüler*innen mit Förderbedarf können an besonderen Maßnahmen zur Berufsorientierung teilnehmen und werden auch in diesem Bereich besonders beraten und unterstützt.

3.4. Leistungsbewertung

Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich unterrichtet werden, erhalten die regulären Zeugnisse. Als Bemerkung erscheint hier lediglich der Zusatz, in welchem Förderschwerpunkt die sonderpädagogische Förderung erfolgte und ob diese weiterhin erforderlich ist.

Wenn Schüler*innen in den zieldifferenten Bildungsgängen „Lernen“ oder Geistige Entwicklung“ unterrichtet werden, erhalten sie Textzeugnisse ohne Noten. Nach Beschluss der Schulkonferenz können in bestimmten Fällen im Bildungsgang „Lernen“ ab Jahrgangsstufe 8 Textzeugnisse mit zusätzlichen Noten (in ausgewählten Fächern) vergeben werden.

Ein solches Vorgehen wird vor allem dann in Betracht gezogen, wenn die unterrichtenden Lehrkräfte die Möglichkeit sehen, dass ein „Hauptschulabschluss Klasse 9“ nach der Beendigung des 10. Schuljahres erreicht werden kann. Eine zusätzliche Angabe von Noten zum Text soll es den Schüler*innen erleichtern, ihren Leistungsstand besser einzuschätzen.

Auch in Klassenarbeiten kann die Leistungsbewertung in dieser Art stattfinden. Unter der Klassenarbeit wird dann ein entsprechender Hinweis angebracht („Die Leistungsbewertung mit Noten orientiert sich an den Anforderungen der vorhergehenden Jahrgangstufe“).

Klassenarbeiten: Um die Vergleichbarkeit bzw. den angemessenen Einsatz von differenzierendem Material bei Leistungsüberprüfungen gewährleisten zu können, wird neben den drei Klassenarbeiten der Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auch eine differenzierte Klassenarbeit bei der zuständigen Abteilungsleitung eingereicht.

Zeugnisse: Die Textzeugnisse werden von den Lehrkräften für Sonderpädagogik erstellt. Ein schulinterner Verfahrensablauf regelt das Prozedere (siehe Anlage 04).

3.5. Fachkonferenz Sonderpädagogik

In gleicher Weise, wie sich Inklusion an der RNG zur Normalität entwickelt, zeigt sich auch, dass die sonderpädagogische Fachlichkeit durch Raum und Zeit für den fachlichen Austausch und die qualifizierte Weiterentwicklung der Lehrkräfte für Sonderpädagogik gesichert sein muss. Diese Aufgabe übernimmt die Fachkonferenz Sonderpädagogik. Dabei ist sie grundsätzlich offen für alle interessierten Lehrkräfte. Alle Fragen und Aufgaben, die sich aus dem gemeinsamen Lernen ergeben, werden in dieser Fachkonferenz aus den sonderpädagogischen Blickwinkel beleuchtet.

  1. Schwerpunktsetzungen bei den Unterrichtsinhalten der zieldifferent lernenden Schüler*

4.1. Kernfächer (Deutsch, Mathematik)

Deutsch als Muttersprache ist die Grundlage für ein erfolgreiches Handeln und Kommunizieren im Alltag. Dabei wird Wert gelegt auf eine Erweiterung der sprachlichen Möglichkeiten, um eigene Gefühle und Wünsche möglichst konkret und verständlich an die Mitmenschen weitegeben zu können.

Die Schüler*innen sollen dabei an folgende Bereiche herangeführt werden:

  • Fakten zusammenfassen
  • eigene Gedanken festhalten und weitergeben (in Wort und Schrift)
  • sprachliche Richtigkeit anstreben, soweit diese erreichbar ist
  • Regeln der Aussprache beachten
  • Textverständnis auf verschiedenen Ebenen, anhand unterschiedlicher Textsorten schulen
  • bereits Gelerntes immer wieder auffrischen und präsent halten

Mathematik hilft, den Alltag zu bewältigen und stellt somit eine wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben dar. Grundrechenarten, praktisches Rechnen im Alltag (z.B. Überschlagen von Preise, Maßeinheiten, usw.) sind Grundlage des Unterrichts. Natürlich orientieren sich die Anforderungen – wie in allen anderen erteilten Fächern – an der Leistungsfähigkeit der einzelnen Schüler*in.

4.2. Fremdsprachenunterricht (Englisch)

Die Teilnahme am Englischunterricht ist für die Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ die Voraussetzung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses 9 nach Klasse 10.

Auch Schüler*innen mit besonders ausgeprägten schwerwiegenden Beeinträchtigungen können Freude am Erlernen einer Fremdsprache haben. Angemessene Aufgabenstellungen, die sich am Unterrichtsinhalt der Klasse orientieren, lassen die Schüler*innen ein Gefühl für die Fremdsprache entwickeln. Ziel sollte es hier sein, über Lieder und Geschichten ein Verständnis für die Fremdsprache zu fördern. Hiervon ausgehend werden die Anforderungen je nach den individuellen Möglichkeiten angepasst.

4.3. weitere Fächer (KU, SP, GL, WP, BI, PH, CH …)

Ziel des Unterrichts in den inklusiven Klassen ist es, soviel wie möglich gemeinsam zu erarbeiten. Daher nehmen die Schüler*innen mit differenziertem Unterstützungsbedarf, auch z.B. in den naturwissenschaftlichen Fächern teil, soweit Lernerfolge möglich sind.

Alternativ können hier einzelne Fächer genutzt werden, um lebenspraktischen Unterricht durchzuführen. Hierzu gehören alle Fertigkeiten, die zur Bewältigung des Alltags benötigt werden. Dies setzt einen entsprechenden Beschluss der Laufbahnkonferenz voraus.

  1. Qualifizierung der Lehrkräfte

Eine qualifizierte Unterrichts- und Erziehungsarbeit braucht qualifizierte Lehrkräfte, die sich als Team in einer lernenden Organisation verstehen. Wir legen dem zufolge großen Wert auf gegenseitige kollegiale Beratung und konsequente, systemische Weiterbildung. Zum einen beraten sich Kolleg*innen verschiedener sonderpädagogischer Fachrichtungen gegenseitig in Zusammenhang mit konkreten Fragestellungen bezüglich der zu betreuenden Schüler*innen. Zum anderen nutzen wir im Rahmen unseres Fortbildungskonzepts intensiv die Möglichkeiten, die fachlichen Qualifikationen jeder einzelnen Lehrkraft immer weiter auszubauen.

Ebenso werde Kurzfortbildungen zu den verschiedenen Förderschwerpunkten oder zu organisatorischen Verfahren im Rahmen der Inklusion von den Kolleg*innen selbst oder von externen Referent*innen – z.B. in der Fachkonferenz Sonderpädagogik oder im Rahmen von schulinternen Lehrerfortbildungen – durchgeführt.

  1. Evaluation und Weiterentwicklung des Konzepts

Die Inhalte dieses Konzepts werden als Elemente des Schulprogramms der RNG regelmäßig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt bzw. angepasst. Diese Aufgabe übernimmt die Fachkonferenz Inklusion unter Leitung der Koordinatorin Inklusion, die regelmäßig hinterfragt, ob die Elemente konzeptkonform durchgeführt werden, um eventuell notwendige Anpassungen oder Weiterentwicklungen des Konzepts auf den Weg zu bringen.